CITYBED
PETER KONSTANZER
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1.ABSCHLUSS DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES / AGB CITYBED BED + BREAKFAST STUTTGART
1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistungen.
1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
1.4 Wird der Vertrag über eine Agentur geschlossen, wird darauf hingewiesen, dass der Vermittler nicht Bevollmächtigter des Gastgebers ist. Der Vermittler übt rein vermittelnde Tätigkeit aus. Der Beherbergungsvertragvertrag wird zwischen Gast und Gastgeber geschlossen. Tritt der Vermittler als Bevollmächtigter auf, so haftet dieser für die Vertragserfüllung. Vermittler sind grundsätzlich verpflichtet die Kontaktdaten incl. Name, Anschrift, Telefonummer mitzuteilen. Wird dies unterlassen, haftet der Vermittler für evtl. Folgeschäden.
1.5 Der Beherbergungsvertrag kann nur dann wirksam abgeschlossen werden, wenn Name, Anschrift und Telefonnummern beider Vertragspartner bekannt sind.
2.AN – UND ABREISE
2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer/Wohnung dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt sein. Der Gast spricht den Anreisezeitpunkt spätestens 24 Stunden vorher mit dem Gastgeber ab. Erfolgt keine Absprache, gilt 15:00 Uhr als vereinbarte Anreisezeit. Der Gastgeber ist nicht verpflichtet, länger als eine Stunde auf den Gast zu warten; bei Verspätungen wird der Gast rechtzeitig eine telefonische Abstimmung treffen und den Gastgeber informieren. Erfolgt keine Abstimmung, dann gilt der Vertrag als storniert.
2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum und ausschließlich für Wohnzwecke zur Verfügung. Besucher können widerruflich von 11°° bis 23°° empfangen werden. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Gastgebers. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr ist dies mit dem Gastgeber vorher und rechtzeitig abzusprechen.
3.LEISTUNGEN
3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Gastgeber verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann der Gastgeber ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung pro Person, ohne Mehrwertsteuer. Privatvermietungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Reinigungs- und Endreinigungskosten sind im Übernachtungspreis nicht enthalten. Vereinbarte Preise können auch nach Vertragsabschluss seitens des Gastgebers entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 2 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
4.ZAHLUNG
4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell bei Anreise des Gastes fällig. Der Gastgeber ist berechtigt, Vorauszahlung in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises zu verlangen. Der Vertragsabschluß ist an die Reihenfolge der Zahlungseingänge gebunden. Der Gastgeber ist berechtigt eine Kaution für die übergebenen Schlüssel zu verlangen.
5.STORNOBEDINGUNGEN
5.1 Für Gast und Gastgeber:
a) Bis 10 Tage vor Ankunft, kostenfrei
b) Ab 10 Tage vor Anreise ( nach 12:00 Uhr ), 100% der vereinbarten Leistungen. Es ist hierbei unerheblich, ob die Wohnung ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Wohnung bzw. Weiterberechnung der Leistung eventuell erzielt wird. Evtl. Schadenersatz-Ansprüche sind auf 100% der vereinbarten Leistungen, vermindert um die Kosten einer gleichwertigen b+b Wohnung, begrenzt. Eine Stornierung fester Buchungen, mit geleisteter Anzahlung, ist nicht möglich.
6.HAFTUNG
6.1 Der Gast und/oder der Vertragspartner haften gegenüber dem Gastgeber für die von ihm oder seinen Besuchern verursachten Schäden.
6.2 Der Gastgeber haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
7.KÜNDIGUNG
7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Gastgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, dies gilt auch im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, in solchen Fällen kann der Gastgeber das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
7.2 Das gleiche gilt, falls ein Gast ohne Zustimmung des Gastgebers die Wohnung anderen/dritten Personen überlässt und/oder zusätzliche Personen übernachten. In diesen Fällen steht dem Gastgeber der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu. Der Gastgeber ist berechtigt bei zusätzlichen Übernachtungen den doppelten Tagessatz zu berechnen, eine fristlose Kündigung bleibt hiervon unberührt.Der Gastgeber ist berechtigt den Beherbergungsvertrag mit einer Frist von 10 Tagen zu kündigen. Zahlungsverzug rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
8. SONSTIGES
8.1 Tiere können nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Gast berechtigt den Gastgeber ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Gastgeber ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu. Endreinigung nach Abreise € 15,00. Wöchentliche Zwischenreinigung ist im Übernachtungspreis enthalten.
9.ALLGEMEINES
9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
9.2 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
9.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden ( gleich welcher Art ) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
9.4 Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Stuttgart.